Rechtliches
Die Eheschließung ist ein an Formvorschriften gebundener Vertrag. Die ehefähigen Brautleute erklären vor dem Standesbeamten unter Anwesenheit zweier Zeugen die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließung ist durch Eintragung in das Ehebuch zu beurkunden und von den Ehegatten und den Zeugen zu unterschreiben.
Die Ehefähigkeit wird vom Wohnsitzstandesamt der beabsichtigten Brautleute ermittelt. Die Eheschließung selbst kann dann nach Abtretung des Wohnsitzstandesamtes bei jedem beliebigen Standesamt erfolgen.